RS Vwgh 2001/12/11 2000/01/0254

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.12.2001
beobachten
merken

Index

25/01 Strafprozess

Norm

StPO 1975 §177 Abs1;
StPO 1975 §177;

Rechtssatz

Eine rechtswidrige (ohne richterlichen Befehl erfolgte) Festnahme belastet die folgende Anhaltung bis zum Zeitpunkt erstmaligen richterlichen Einschreitens ohne weiteres mit Rechtswidrigkeit (Hinweis VfSlg 6102/1969).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000010254.X01

Im RIS seit

12.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

07.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten