Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §8;Rechtssatz
Es reicht bereits die potenzielle Beeinträchtigung von Rechten im Sinn des § 12 Abs. 2 WRG 1959 aus, um die Parteistellung zu begründen, und ist sie nicht davon abhängig, dass tatsächlich in geschützte Rechte eingegriffen wird.
Schlagworte
WasserrechtIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001070077.X01Im RIS seit
12.04.2002Zuletzt aktualisiert am
15.10.2010