RS Vwgh 2001/12/13 99/21/0237

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Veröffentlicht am 13.12.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AVG §37;
AVG §38;
AVG §45 Abs2;
FrG 1997 §36 Abs1;
FrG 1997 §36 Abs2 Z8;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Wenn der Fremde in einem Verfahren iSd § 36 Abs 1 FrG 1997 iVm § 36 Abs 2 Z 8 FrG 1997 bestreitet, dass er einer Beschäftigung nachgegangen ist, und die belBeh allein aus der rechtskräftigen Bestrafung des Arbeitgebers eine gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz verstoßende Beschäftigung des Fremden ableitet, so verkennt sie die Rechtslage. Die belBeh kann zwar das Ermittlungsverfahren in diesem Strafverfahren berücksichtigen, dennoch hat sie in freier Beweiswürdigung selbständig Feststellungen zu treffen (Hinweis E 22. Mai 1996, 95/21/0083). Eine Bindung der belangten Behörde an die rechtskräftige Bestrafung besteht im gegebenen Fall schon deswegen nicht, weil nicht von einer Vorfrage im Sinn des § 38 AVG gesprochen werden kann.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999210237.X01

Im RIS seit

20.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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