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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ALSAG 1989 §10 Abs2;Rechtssatz
Die Erstbehörde hat im Verfahren nach § 10 Abs. 2 ALSAG 1989 keine Parteistellung. Auf die Zustellung des aufhebenden Bescheides des Bundesministers an die Erstbehörde kommt es nicht an. Die Sechswochenfrist ist gewahrt, wenn innerhalb dieser Frist der Bescheid der beschwerdeführenden Partei zugestellt wurde.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001070028.X01Im RIS seit
23.04.2002Zuletzt aktualisiert am
15.05.2013