RS Vwgh 2001/12/13 2001/07/0115

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Veröffentlicht am 13.12.2001
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Index

L37134 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe Sondermüllabgabe
Müllabfuhrabgabe Oberösterreich
L82404 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Oberösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AWG OÖ 1997 §39 Abs1;
GewO 1994 §360 Abs2;
GewO 1994 §360 Abs4 idF 1997/I/063;
VwRallg;

Rechtssatz

§ 39 Abs 1 OÖ AWG 1997 wurde - dies ergibt sich aus den Erläuterungen zum OÖ AWG 1997 - dem § 360 GewO 1994, damals dessen Absatz 2 (nunmehr - in der Fassung der Gewerberechtsnovelle 1997 - dessen Abs. 4), nachgebildet. Damit sollte eine Möglichkeit der kurzfristigen Beseitigung einer konkreten Gefahr geschaffen werden; es handelt sich dabei um eine Notmaßnahme ("einstweilige Zwangs- und Sicherungsmaßnahme"), die im öffentlichen Interesse eine sofortige Abhilfe ermöglichen soll.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001070115.X02

Im RIS seit

23.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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