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L37134 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeNorm
AWG OÖ 1997 §39 Abs1;Rechtssatz
§ 39 Abs 1 OÖ AWG 1997 wurde - dies ergibt sich aus den Erläuterungen zum OÖ AWG 1997 - dem § 360 GewO 1994, damals dessen Absatz 2 (nunmehr - in der Fassung der Gewerberechtsnovelle 1997 - dessen Abs. 4), nachgebildet. Damit sollte eine Möglichkeit der kurzfristigen Beseitigung einer konkreten Gefahr geschaffen werden; es handelt sich dabei um eine Notmaßnahme ("einstweilige Zwangs- und Sicherungsmaßnahme"), die im öffentlichen Interesse eine sofortige Abhilfe ermöglichen soll.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001070115.X02Im RIS seit
23.04.2002