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L37137 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeNorm
AbfallgebührenG Tir 1991 §3 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/17/0028 97/17/0029Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 94/17/0094 E 14. Dezember 1998 RS 3 (hier ohne den letzten Satz)Stammrechtssatz
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Teilung in eine Grundgebühr und eine weitere Gebühr, wobei erstere offensichtlich (nur) zur Deckung der durch die Durchführung der öffentlichen Müllabfuhr als solche entstehenden Generalkosten bestimmt ist - sind nicht entstanden (Hinweis E 28.10.1994, 92/17/0199). Auch nach dem so genannten Äquivalenzprinzip dürfen lediglich die Gesamteinnahmen der Gemeinde aus dem Betrieb der Einrichtung die daraus entstehenden Kosten nicht übersteigen (Hinweis VfSlg 7583/1975).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997170027.X02Im RIS seit
17.04.2002