RS Vwgh 2001/12/17 2001/14/0096

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
FamLAG 1967 §41 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/14/0148 E 17. Dezember 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Ein einnahmenseitiges Unternehmerrisiko ist bei den regelmäßig monatlich ausbezahlten Geschäftsführerbezügen nicht zu erkennen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001140096.X01

Im RIS seit

23.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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