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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/14/0148 E 17. Dezember 2001 RS 1Stammrechtssatz
Ein einnahmenseitiges Unternehmerrisiko ist bei den regelmäßig monatlich ausbezahlten Geschäftsführerbezügen nicht zu erkennen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001140096.X01Im RIS seit
23.04.2002