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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FinStrG §98 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/14/0041 E 7. August 2001 RS 1Stammrechtssatz
In den Fällen, in denen die Behörde in Ausübung der freien Beweiswürdigung zu ihrer Erledigung gelangt, obliegt dem VwGH die Prüfung, ob die Tatsachenfeststellungen auf aktenwidrigen Annahmen beruhen oder in einem mangelhaften Verfahren zustande gekommen sind oder gegen die Denkgesetze oder das allgemeine menschliche Erfahrungsgut verstoßen (Hinweis E 25. Jänner 2001, 95/15/0134).
Schlagworte
Sachverhalt BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997140134.X03Im RIS seit
08.05.2002Zuletzt aktualisiert am
23.03.2012