RS Vwgh 2001/12/17 97/14/0134

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Veröffentlicht am 17.12.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §98 Abs3;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/14/0041 E 7. August 2001 RS 1

Stammrechtssatz

In den Fällen, in denen die Behörde in Ausübung der freien Beweiswürdigung zu ihrer Erledigung gelangt, obliegt dem VwGH die Prüfung, ob die Tatsachenfeststellungen auf aktenwidrigen Annahmen beruhen oder in einem mangelhaften Verfahren zustande gekommen sind oder gegen die Denkgesetze oder das allgemeine menschliche Erfahrungsgut verstoßen (Hinweis E 25. Jänner 2001, 95/15/0134).

Schlagworte

Sachverhalt Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997140134.X03

Im RIS seit

08.05.2002

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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