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37/01 Geldrecht WährungsrechtNorm
BWG 1993 §38 Abs2;Rechtssatz
Voraussetzung einer Auskunftserteilung ist stets, dass der andere Vertragsstaat die Informationen "zur Erhebung von Steuern" benötigt. Die Auskunftserteilung durch die Bank erfordert, dass im Rahmen des Art 12 DBAbk-Erbschaftssteuer, BGBl 1983/269, auch die Voraussetzungen des § 38 Abs 2 BWG erfüllt sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997140105.X03Im RIS seit
03.04.2002