Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303;Rechtssatz
Im Fall eines Antrages auf Wiederaufnahme abgeschlossener Verfahren trifft ua die Beweispflicht für das Vorliegen des Wiederaufnahmegrundes den Wiederaufnahmewerber.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998140140.X01Im RIS seit
08.05.2002