RS Vwgh 2001/12/17 97/14/0134

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Veröffentlicht am 17.12.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4;
FinStrG §98 Abs3;

Rechtssatz

Dass der Beschuldigte weder die notwendigen Aufzeichnungen geführt noch die entsprechenden Belege aufbewahrt hat, stand einer Glaubhaftmachung (zu aktivierender Aufwendungen) nicht entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997140134.X06

Im RIS seit

08.05.2002

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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