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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303;Rechtssatz
Die rechtliche Beurteilung einer bestimmten Tätigkeit als Liebhaberei führt nicht zur Wiederaufnahme von Verfahren (Hinweis E 27.2.1985, 83/13/0056, 0089, 0090, VwSlg 5972 F/1985). Gleiches gilt auch dann, wenn eine bestimmte Tätigkeit im Nachhinein als steuerlich relevant angesehen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1995140010.X01Im RIS seit
08.04.2002