RS Vwgh 2001/12/17 95/14/0010

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Veröffentlicht am 17.12.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §303;
EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §2 Abs3;
UStG 1972 §2 Abs5 Z2;

Rechtssatz

Die rechtliche Beurteilung einer bestimmten Tätigkeit als Liebhaberei führt nicht zur Wiederaufnahme von Verfahren (Hinweis E 27.2.1985, 83/13/0056, 0089, 0090, VwSlg 5972 F/1985). Gleiches gilt auch dann, wenn eine bestimmte Tätigkeit im Nachhinein als steuerlich relevant angesehen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1995140010.X01

Im RIS seit

08.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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