Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs1;Rechtssatz
Der nicht betrieblich genutzte Teil kann bei der Gewinnermittlung nach § 5 Abs 1 EStG zum gewillkürten Betriebsvermögen erklärt werden, wenn er nicht notwendiges Privatvermögen darstellt. Die Aufteilung eines gemischt genutzten Gebäudes unterbleibt, wenn einer der beiden verbleibenden Teile nur von untergeordneter Bedeutung ist, was anzunehmen ist, wenn dieser Teil weniger als 20% des Objektes umfasst (Hinweis E 10. April 1997, 94/15/0211).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998150019.X03Im RIS seit
08.05.2002Zuletzt aktualisiert am
28.11.2017