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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Ein ins Gewicht fallendes einnahmenseitiges Unternehmerrisiko ist nicht gegeben, weil die Geschäftsführer, wenn sich die Gesellschaft in einer Verlustsituation befinden sollte, noch immer einen Fixbetrag von 600.000 S, bzw bei einem ausgeglichenen Ergebnis der Gesellschaft einen solchen von 1 Mio S beziehen. Ein derartiger Mindest-Fixbezug steht der Annahme eines relevanten Unternehmerwagnisses, das zudem konkret mit der Tätigkeit als Geschäftsführer im Zusammenhang stehen müsste, entgegen (Hinweis E 25. September 2001, 2001/14/0092; E 25. September 2001, 2001/14/0117; E 25. September 2001, 2001/14/0051).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001150070.X01Im RIS seit
08.05.2002