RS Vwgh 2001/12/18 98/15/0019

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Veröffentlicht am 18.12.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4 Abs1;
EStG 1988 §5 Abs1;

Rechtssatz

Werden Grundstücke gemischt genutzt (Teile des Grundstückes betrieblich, andere Teile nicht betrieblich), dann erfolgt ein Aufteilung des Grundstückes in einen privaten und einen betrieblichen Teil (Hinweis E 29. Juni 1995, 93/15/0110).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998150019.X02

Im RIS seit

08.05.2002

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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