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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs1;Rechtssatz
Werden Grundstücke gemischt genutzt (Teile des Grundstückes betrieblich, andere Teile nicht betrieblich), dann erfolgt ein Aufteilung des Grundstückes in einen privaten und einen betrieblichen Teil (Hinweis E 29. Juni 1995, 93/15/0110).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998150019.X02Im RIS seit
08.05.2002Zuletzt aktualisiert am
28.11.2017