RS Vwgh 2001/12/18 2001/15/0191

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.2001
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §166;
EStG 1988 §15 Abs2;
EStG 1988 Bewertung bestimmter Sachbezüge 1992 1993 §4 Abs1;
EStG 1988 Bewertung bestimmter Sachbezüge 1992 1993 §4 Abs2;

Rechtssatz

Bei unbestrittener privater Verwendung des Pkw hängt der verminderte Sachbezug nach § 4 Abs 2 der Sachbezugsverordnung vom Nachweis ab, dass die monatliche Fahrtstrecke für Fahrten iSd Abs 1 der Sachbezugsverordnung im Jahr nicht mehr als 500 km beträgt. Das Gesetz kennt keine Einschränkung der Beweismittel. Es entspricht nicht der Rechtslage, dass die Nachweisführung iSd § 4 Abs 2 der Verordnung nur mit einem Fahrtenbuch erfolgen kann (Hinweis E 7. August 2001, 97/14/0175). Außer dem Fahrtenbuch, welches ohnedies nach allgemeinen Erfahrungen nicht immer die tatsächlichen Verhältnisse widerspiegelt, kommen auch andere Beweismittel zur Führung des in Rede stehenden Nachweises in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001150191.X01

Im RIS seit

08.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten