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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §166;Rechtssatz
Bei unbestrittener privater Verwendung des Pkw hängt der verminderte Sachbezug nach § 4 Abs 2 der Sachbezugsverordnung vom Nachweis ab, dass die monatliche Fahrtstrecke für Fahrten iSd Abs 1 der Sachbezugsverordnung im Jahr nicht mehr als 500 km beträgt. Das Gesetz kennt keine Einschränkung der Beweismittel. Es entspricht nicht der Rechtslage, dass die Nachweisführung iSd § 4 Abs 2 der Verordnung nur mit einem Fahrtenbuch erfolgen kann (Hinweis E 7. August 2001, 97/14/0175). Außer dem Fahrtenbuch, welches ohnedies nach allgemeinen Erfahrungen nicht immer die tatsächlichen Verhältnisse widerspiegelt, kommen auch andere Beweismittel zur Führung des in Rede stehenden Nachweises in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001150191.X01Im RIS seit
08.05.2002