RS Vwgh 2001/12/18 99/09/0089

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Veröffentlicht am 18.12.2001
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/07 Personalvertretung

Norm

BDG 1979 §123;
PVG 1967 §28;

Rechtssatz

Die bloße Erklärung des Dienststellenausschusses, dass die Handlungen des Beamten nicht in der Funktion eines Personalvertreters erfolgt seien, reicht nicht aus, um die in § 28 PVG geforderte Zustimmung zu ersetzen. Das Fehlen dieser vom Gesetz geforderten Tatbestandsvoraussetzung belastet einen Einleitungsbeschluss mit einer im Fall seiner Anfechtung zur Aufhebung führenden Rechtswidrigkeit seines Inhaltes (Hinweis VwGH E 04. 09. 1990, 90/09/0034, VwGH E 06. 06. 1991, 91/09/0054).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999090089.X01

Im RIS seit

21.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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