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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §123;Rechtssatz
Die bloße Erklärung des Dienststellenausschusses, dass die Handlungen des Beamten nicht in der Funktion eines Personalvertreters erfolgt seien, reicht nicht aus, um die in § 28 PVG geforderte Zustimmung zu ersetzen. Das Fehlen dieser vom Gesetz geforderten Tatbestandsvoraussetzung belastet einen Einleitungsbeschluss mit einer im Fall seiner Anfechtung zur Aufhebung führenden Rechtswidrigkeit seines Inhaltes (Hinweis VwGH E 04. 09. 1990, 90/09/0034, VwGH E 06. 06. 1991, 91/09/0054).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999090089.X01Im RIS seit
21.03.2002Zuletzt aktualisiert am
24.07.2013