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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §82;Rechtssatz
Aus einer bestimmten "Lohnverrechungspraxis" ergibt sich keine Bindung der Abgabenbehörde bei der Geltendmachung der Lohnsteuerhaftung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001150190.X02Im RIS seit
08.05.2002