RS Vwgh 2001/12/18 2001/15/0126

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Veröffentlicht am 18.12.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
FamLAG 1967 §41 Abs1;
FamLAG 1967 §41 Abs2;
FamLAG 1967 §41 Abs3;

Rechtssatz

Der Umstand, dass dem Geschäftsführer für das Jahr 1998, nicht aber für das Jahr 1999 ein gewinnabhängige zusätzliche Erfolgsprämie gewährt worden ist, führt noch nicht zu einem Risiko, wie es für Unternehmer typisch ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001150126.X02

Im RIS seit

08.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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