RS Vwgh 2001/12/18 98/15/0019

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Veröffentlicht am 18.12.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4 Abs1;
EStG 1988 §5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/14/0091 E 12. Dezember 1995 RS 1(hier EStG 1988 anzuwenden)

Stammrechtssatz

Zum gewillkürten Betriebsvermögen gehören Wirtschaftsgüter, die weder notwendiges Privatvermögen noch notwendiges Betriebsvermögen darstellen und die der den Gewinn nach § 5 EStG 1972 ermittelnde Steuerpflichtige durch entsprechende buchmäßige Behandlung dokumentiert (Hinweis E 17.1.1995, 94/14/0077).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998150019.X01

Im RIS seit

08.05.2002

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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