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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Eine laufende Entlohnung liegt auch dann vor, wenn der Jahresbezug nicht monatlich und in gleich bleibenden Beträgen ausbezahlt wird (Hinweis E 23. April 2001, 2001/14/0054).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001150126.X01Im RIS seit
08.05.2002