RS Vwgh 2001/12/18 2000/09/0067

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Veröffentlicht am 18.12.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
67 Versorgungsrecht

Norm

AVG §45 Abs3;
KOVG 1957 §62;
KOVG 1957 §90 Abs1;
KOVG 1957 §90;

Rechtssatz

Es besteht im Ermittlungsverfahren nach § 90 KOVG 1957 keine Verpflichtung der Behörde, der Partei die an den Sachverständigen gerichteten Fragen zur Stellungnahme zukommen zu lassen.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete KOVGVerfahrensrecht Aufgabe der Behörde DiversesParteiengehör Sachverständigengutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000090067.X02

Im RIS seit

03.04.2002

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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