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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätLeitsatz
Einstellung eines von Amts wegen eingeleiteten Gesetzesprüfungsverfahrens auf Grund Einstellung des Anlassverfahrens infolge Zurückziehung der BeschwerdeRechtssatz
Einstellung des von Amts wegen eingeleiteten Verfahrens zur Prüfung des §113 Abs9 GehG 1956 idF der Dienstrechts-Novelle 1999, BGBl I 127, auf Grund Einstellung des Anlassverfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde.
Entfällt die Präjudizialität noch vor der Entscheidung des Gerichtshofes, ist das Gesetzesprüfungsverfahren einzustellen.
Ein als Klaglosstellung iSd Art140 Abs2 B-VG einzustufender Fall liegt hier nicht vor. Denn der Beschwerdeführer im Anlassverfahren zog seine Beschwerde zurück, ohne dass eine behördliche Einflussnahme welcher Art immer festzustellen wäre.
(Anlassfall B336/01, B v 12.03.03, Einstellung des Verfahrens).
ebenso: B v 08.03.06, G149/05 (Prüfung des §187 Abs3 MinroG; Anlassfall: B126/05, B v 27.02.06, Einstellung des Verfahrens).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Anlaßverfahren, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Verfahren, VfGH / ZurücknahmeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2003:G226.2002Dokumentnummer
JFR_09969688_02G00226_01