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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs1;Rechtssatz
Entscheidet sich der Eigentümer eines bebauten Grundstückes, einen bestimmten Teil des Gebäudes als gewillkürtes Betriebsvermögen aufzunehmen, führt dies zwingend dazu, dass auch die entsprechenden ideellen Anteile des Bodens gewillkürtes Betriebsvermögen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998150019.X05Im RIS seit
08.05.2002Zuletzt aktualisiert am
28.11.2017