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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Ein einnahmenseitiges Unternehmerrisiko ist bei den regelmäßig monatlich in gleicher Höhe ausbezahlten Geschäftsführerbezügen, auch wenn es sich dabei um die monatlich ausbezahlten Teilbeträge eines vereinbarten Jahresbetrages handelt, nicht zu erkennen. Dazu kommt, dass dem Geschäftsführer der Anspruch auf Auslagenersatz eingeräumt war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001150060.X01Im RIS seit
08.05.2002