RS Vwgh 2001/12/18 2001/15/0060

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Veröffentlicht am 18.12.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
FamLAG 1967 §41 Abs2;
FamLAG 1967 §41 Abs3;

Rechtssatz

Ein einnahmenseitiges Unternehmerrisiko ist bei den regelmäßig monatlich in gleicher Höhe ausbezahlten Geschäftsführerbezügen, auch wenn es sich dabei um die monatlich ausbezahlten Teilbeträge eines vereinbarten Jahresbetrages handelt, nicht zu erkennen. Dazu kommt, dass dem Geschäftsführer der Anspruch auf Auslagenersatz eingeräumt war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001150060.X01

Im RIS seit

08.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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