Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §914;Rechtssatz
Eine Unterbrechung von etwa drei Monaten könnte nicht als so kurz beurteilt werden, dass noch von einem einheitlichen Dienstverhältnis gesprochen werden könnte (Hinweis Urteil des OGH 17. 02. 1987, 14 Ob A 23/87).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000090076.X05Im RIS seit
22.03.2002Zuletzt aktualisiert am
05.12.2012