RS Vwgh 2001/12/18 2000/09/0076

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Veröffentlicht am 18.12.2001
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

ABGB §914;
AuslBG §7 Abs6;

Rechtssatz

Eine Unterbrechung von etwa drei Monaten könnte nicht als so kurz beurteilt werden, dass noch von einem einheitlichen Dienstverhältnis gesprochen werden könnte (Hinweis Urteil des OGH 17. 02. 1987, 14 Ob A 23/87).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000090076.X05

Im RIS seit

22.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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