RS Vwgh 2001/12/18 2001/09/0142

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Veröffentlicht am 18.12.2001
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §56;

Rechtssatz

Aus dem Wortlaut und dem Zusammenhang der Regelung des § 56 BDG 1979 ergibt sich, dass der Begriff der Nebenbeschäftigung alle nur denkmöglichen Beschäftigungen eines Beamten außerhalb seines Dienstverhältnisses (im weiteren Sinn) umfasst. Merkmale wie "Regelmäßigkeit", "Berufsmäßigkeit" oder "Selbständigkeit" sind nicht erforderlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001090142.X04

Im RIS seit

21.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

29.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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