RS Vwgh 2001/12/19 2001/13/0195

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Veröffentlicht am 19.12.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
FamLAG 1967 §41 Abs2;
FamLAG 1967 §41 Abs3;

Rechtssatz

Die bloße Erhöhung der dem Gesellschafter-Geschäftsführer geleisteten Vergütung zeigt ein ihm aus dieser Tätigkeit erwachsendes Unternehmerrisiko auch dann noch nicht ausreichend auf, wenn sie in kurzem Intervall mit einer Vermehrung der Betriebsergebnisse korrespondiert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001130195.X01

Im RIS seit

07.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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