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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KommStG 1993 §5;Rechtssatz
Die in der gegebenen Situation allein sinnvolle Anfrage über die Beurteilung einer Kommunalsteuerpflicht für Urlaubsentschädigungen und Urlaubsabfindungen durch die zuständige Abgabenbehörde unterlassen zu haben, stellt ein Verhalten dar, welches das Beharren der in den Entscheidungsprozess eingebundenen Juristen auf einem eingenommenen Standpunkt keineswegs als unverschuldet im Sinne des § 5 Abs 2 VStG ausweist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999130035.X06Im RIS seit
07.05.2002Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013