RS Vwgh 2001/12/19 99/13/0035

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Veröffentlicht am 19.12.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

KommStG 1993 §5;
VStG §5 Abs2;

Rechtssatz

Die in der gegebenen Situation allein sinnvolle Anfrage über die Beurteilung einer Kommunalsteuerpflicht für Urlaubsentschädigungen und Urlaubsabfindungen durch die zuständige Abgabenbehörde unterlassen zu haben, stellt ein Verhalten dar, welches das Beharren der in den Entscheidungsprozess eingebundenen Juristen auf einem eingenommenen Standpunkt keineswegs als unverschuldet im Sinne des § 5 Abs 2 VStG ausweist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999130035.X06

Im RIS seit

07.05.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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