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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Als Konsequenz der Parteistellung im Verfahren zur Verleihung einer schulfesten Lehrerstelle ergibt sich bei der Sachlage im Beschwerdefall (der Beschwerdeführer hat sich zwei Mal um dieselbe Stelle beworben, im zweiten Verfahren ist ein Mitbewerber zum Zug gekommen), dass die Behörde unter Berücksichtigung des Rechtes auf ein ordnungsgemäßes Verfahren bei der Verleihung die Verpflichtung trifft, darzulegen, aus welchen (sachlichen) Gründen die Verleihung der schulfesten Stelle auf Grund der ersten Ausschreibung unterblieben ist.
Schlagworte
Begründung von Ermessensentscheidungen Ermessen besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999120151.X01Im RIS seit
03.04.2002