RS Vwgh 2001/12/19 99/12/0151

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Veröffentlicht am 19.12.2001
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §8;
BDG 1979 §206 Abs6 letzter Satz;
BDG 1979 §206 Abs7;
BDG 1979 §206;
B-VG Art130 Abs2;

Rechtssatz

Als Konsequenz der Parteistellung im Verfahren zur Verleihung einer schulfesten Lehrerstelle ergibt sich bei der Sachlage im Beschwerdefall (der Beschwerdeführer hat sich zwei Mal um dieselbe Stelle beworben, im zweiten Verfahren ist ein Mitbewerber zum Zug gekommen), dass die Behörde unter Berücksichtigung des Rechtes auf ein ordnungsgemäßes Verfahren bei der Verleihung die Verpflichtung trifft, darzulegen, aus welchen (sachlichen) Gründen die Verleihung der schulfesten Stelle auf Grund der ersten Ausschreibung unterblieben ist.

Schlagworte

Begründung von Ermessensentscheidungen Ermessen besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999120151.X01

Im RIS seit

03.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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