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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Beachte
Besprechung in: SWK 2002, Heft Nr 23/24, S 617;Rechtssatz
Von einem mit der Tätigkeit des Mehrheitsgesellschafters für die Gesellschaft einnahmenseitig verbundenen Unternehmerwagnis kann angesichts der dem Mehrheitsgesellschafter jährlich in gleich bleibender Höhe ausbezahlten Vergütungen die Rede umso weniger sein, als die Vergütungen ungeachtet - durch Aufwandserhöhungen im Gesellschaftsbereich bedingter - stark wechselnder Betriebsergebnisse in gleich bleibender Höhe ausbezahlt wurden, weil die Tätigkeit des Mehrheitsgesellschafters in allen Jahren "gleich bleibend erfolgreich" gewesen sei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001130151.X03Im RIS seit
07.05.2002