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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 94/12/0034 E 18. März 1994 RS 2 (hier: Durch die - wenn auch über das gesetzliche Ausmaß hinausgehende und somit rechtswidrige - bescheidmäßige Festsetzung des Erholungsurlaubs traf den Beamten - einen Richter - nicht die Pflicht zur Anwesenheit im Amte.)Stammrechtssatz
Auch rechtswidrige Bescheide, die in Rechtskraft erwachsen, sind verbindlich (Hinweis E 24.3.1993, 92/12/0149).
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000120251.X03Im RIS seit
03.04.2002