RS Vwgh 2001/12/19 2001/13/0166

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Veröffentlicht am 19.12.2001
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §309a;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/15/0118 E 25. November 1999 RS 3

Stammrechtssatz

Aus dem durch BGBl I 28/1999 eingeführten § 309a BAO ergibt sich nicht, dass die Beh nach Abs 2 dieser Bestimmung einen Mängelbehebungsauftrag zu erlassen hätte, wenn der Wiedereinsetzungsantrag Ausführungen enthält, mit denen der Art nach den in Abs 1 der Bestimmung angeführten Voraussetzungen eines Wiedereinsetzungsantrages entsprochen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001130166.X01

Im RIS seit

08.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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