RS VwGH Erkenntnis 2001/12/19 2001/13/0085

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Veröffentlicht am 19.12.2001
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Rechtssatz

Der Umstand, dass der Geschäftsführer die Sozialversicherungsbeiträge trägt, ist für die Frage des Vorliegens eines Unternehmerrisikos für sich allein nicht von Bedeutung (Hinweis auf die Erkenntnisse vom 12.9.2001, 2001/13/0045, 2001/13/0101 und 2001/13/0111).

Im RIS seit
07.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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