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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Das Vorbringen des Geschäftsführers, seine Tätigkeit umfasse die Herstellung von Erstkontakten sowie Verkaufsbesprechungen und Verkaufsabwicklungen mit Kunden, überwiegend im Ausland, sowie die Erstellung von Kalkulationen, lässt den Schluss zu, der Geschäftsführer sei in den betrieblichen Organismus der Gesellschaft eingegliedert. Dass die Kalkulationen im Privathaus des Geschäftsführers erstellt werden, steht einer solchen Beurteilung nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001130087.X02Im RIS seit
07.05.2002