RS Vwgh 2001/12/19 98/20/0299

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Veröffentlicht am 19.12.2001
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

In Bezug auf die Annahme staatlichen Schutzes ist dem unabhängigen Bundesasylsenat entgegen zu halten, dass die von ihm selbst angenommene Voraussetzung, der Staat müsse "nicht in der Lage oder nicht gewillt" sein, Schutz zu gewähren, nicht nur dann erfüllt ist, wenn "der generelle Staatswille" auf die Verweigerung des Schutzes abzielt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998200299.X01

Im RIS seit

12.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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