Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/13/0085 E 19. Dezember 2001 RS 1Stammrechtssatz
Der Umstand, dass der Geschäftsführer die Sozialversicherungsbeiträge trägt, ist für die Frage des Vorliegens eines Unternehmerrisikos für sich allein nicht von Bedeutung (Hinweis auf die Erkenntnisse vom 12.9.2001, 2001/13/0045, 2001/13/0101 und 2001/13/0111).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001130087.X01Im RIS seit
07.05.2002