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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §10 Abs3 idF 1993/253;Rechtssatz
Im Hinblick auf den auch von der Novelle BGBl 1993/253 nicht geänderten ersten Satz des § 10 Abs 3 EStG 1988 kann der Ansicht nicht gefolgt werden, dass nunmehr jede Vermietung von Gebäuden die Geltendmachung des Investitionsfreibetrages rechtfertige.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998130098.X02Im RIS seit
08.05.2002