RS Vwgh 2001/12/19 98/13/0098

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Veröffentlicht am 19.12.2001
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §10 Abs3 idF 1993/253;

Rechtssatz

Im Hinblick auf den auch von der Novelle BGBl 1993/253 nicht geänderten ersten Satz des § 10 Abs 3 EStG 1988 kann der Ansicht nicht gefolgt werden, dass nunmehr jede Vermietung von Gebäuden die Geltendmachung des Investitionsfreibetrages rechtfertige.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998130098.X02

Im RIS seit

08.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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