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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Ein Zusammenhang zwischen dem wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft und den an deren geschäftsführenden Gesellschafter jeweils in den einzelnen Monaten geleisteten Beträgen muss in aller Regel durch feststehende und nach außen dokumentierte Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter von vornherein festgelegt sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001130086.X02Im RIS seit
07.05.2002