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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §51 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/12/0028Rechtssatz
Wenn die Dienstbehörde die Bezugseinstellung ausschließlich auf eine Verletzung der zumutbaren Mitwirkungspflicht nach § 51 Abs. 2 letzter Satz BDG 1979 stützt, so ist das Vorliegen eines nicht vorwerfbaren Irrtums (hier: über die Anwendbarkeit der Weisung, die anordnete, sich bei jedem Krankenstand zu einer Untersuchung beim Vertrauensarzt der belangten Behörde einzufinden und im Fall der von diesem festgestellten Dienstfähigkeit unverzüglich seinen Dienst anzutreten) deswegen rechtserheblich, weil die Bezugseinstellung u.a. das Fehlen eines ausreichenden Entschuldigungsgrundes voraussetzt, damit aber auch eine subjektive Komponente bedeutsam sein kann (vgl. dazu das hg. Erkenntnis vom 2. Mai 2001, Zl. 95/12/0260, in Bezug auf das Vertrauen auf eine vom Arzt ausgestellte Krankenbestätigung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998120139.X11Im RIS seit
03.04.2002Zuletzt aktualisiert am
06.02.2019