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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BDG 1979 §206 Abs6 letzter Satz;Rechtssatz
Für die Neuausschreibung einer Lehrerstelle sind rechtlich verschiedene (sachliche) Gründe denkbar. So liegt bei weniger als drei geeigneten Bewerbern die Berechtigung zu einer Neuausschreibung nach § 206 Abs. 6 letzter Satz BDG 1979 im Ermessensbereich, wobei aber jedenfalls auf die Tatbestandsvoraussetzung der Nichteignung Bedacht genommen werden muss. § 206 Abs. 7 BDG 1979 darf jedenfalls nicht so verstanden werden, dass allein das Unterbleiben der bzw. die noch nicht erfolgte Verleihung der ausgeschriebenen Stelle für sich allein ausreicht, diese beliebig weiter auszuschreiben (siehe das zur vergleichbaren Rechtslage nach § 26 LDG 1984 ergangene hg. Erkenntnis vom 19. Dezember 2001, Zl. 2000/12/0168).
Schlagworte
Ermessen besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999120151.X02Im RIS seit
03.04.2002