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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §9 Abs1;Rechtssatz
Eine vom Konzern beschlossene Vorgangsweise, die dem Verantwortlichen einer Konzerngesellschaft rechtswidrig erscheint, lässt dem Verantwortlichen der Konzerngesellschaft, wenn es ihm nicht gelingt, für seinen Verantwortungsbereich eine abweichende Vorgangsweise durchzusetzen, nur die Wahl, seine Funktion niederzulegen oder seine Bestrafung hinzunehmen. Eine verwaltungsstrafrechtliche Entlastung der für ein rechtlich selbständiges Unternehmen nach außen zur Vertretung berufenen Person stellt auch eine Konzernweisung nicht dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999130035.X03Im RIS seit
07.05.2002Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013