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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Beachte
Besprechung in: SWK 2002, Heft Nr 23/24, S 617;Rechtssatz
Wie auch im Dienstverhältnis stehende Fremdgeschäftsführer vielfach für die strategische Führungsarbeit und nicht zur Abwicklung der täglichen Routine angestellt werden (Hinweis E 30.11.1999, 99/14/0270), so steht es der Annahme einer Eingliederung in den betrieblichen Organismus der tätigen Person nicht entgegen, wenn sie die essenziellen Führungsentscheidungen trifft und die Besorgung des "Tagesgeschäfts" anderen überlässt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001130151.X02Im RIS seit
07.05.2002