RS Vwgh 2001/12/20 97/08/0424

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Veröffentlicht am 20.12.2001
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §24 Abs1;
AlVG 1977 §24 Abs2;
AlVG 1977 §47 Abs1;

Rechtssatz

Für die Anerkennung von Ansprüchen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz ist in § 47 Abs 1 AlVG die Form einer bloßen Mitteilung vorgesehen; bei Nichtzuerkennung, Einstellung oder Widerruf einer zunächst zuerkannten Leistung auf Grund der Annahme, eine Anspruchsvoraussetzung sei weggefallen oder von Anfang an nicht vorgelegen, ist ein - nicht nur wie hier auf den Zeitraum der Erbringung einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung beschränkter - Bescheid zu erlassen (Hinweis E 8. September 1998, 98/08/0151).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997080424.X06

Im RIS seit

07.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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