RS Vwgh 2001/12/20 98/08/0405

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Veröffentlicht am 20.12.2001
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Index

23/01 Konkursordnung
40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §1 Abs1 lita;
ASVG §4 Abs1 Z1;
ASVG §4 Abs2;
AVG §38;
KO §1;
KO §3 Abs1;

Rechtssatz

Die Frage der Versicherungspflicht ist eine für die Beitragspflicht entscheidende Vorfrage; sie betrifft somit einen Anspruch, der wirtschaftlich auf die Masse und ihre Erträgnisse Auswirkungen hat und der daher zur Konkursmasse zu zählen ist (Hinweis auf E 23. Jänner 1996, 94/08/0191, in dem der VwGH die Frage, ob die Feststellung der Versicherungspflicht zu dem dem Konkurs unterworfenen Vermögen iSd § 1 KO zu rechnen ist, zwar nicht ausdrücklich behandelt, aber schon aufgrund der Sachentscheidung über die die Versicherungspflicht betreffende Beschwerde des Masseverwalters implizit bejaht; vgl auch E 8. Juni 1978, 863/77, wo die Frage des Vorliegens einer Pflichtversicherung oder einer Formalversicherung als eine das zur Konkursmasse gehörige Vermögen betreffende angesehen wird).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998080405.X02

Im RIS seit

07.05.2002

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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