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23/01 KonkursordnungNorm
AlVG 1977 §1 Abs1 lita;Rechtssatz
Die Frage der Versicherungspflicht ist eine für die Beitragspflicht entscheidende Vorfrage; sie betrifft somit einen Anspruch, der wirtschaftlich auf die Masse und ihre Erträgnisse Auswirkungen hat und der daher zur Konkursmasse zu zählen ist (Hinweis auf E 23. Jänner 1996, 94/08/0191, in dem der VwGH die Frage, ob die Feststellung der Versicherungspflicht zu dem dem Konkurs unterworfenen Vermögen iSd § 1 KO zu rechnen ist, zwar nicht ausdrücklich behandelt, aber schon aufgrund der Sachentscheidung über die die Versicherungspflicht betreffende Beschwerde des Masseverwalters implizit bejaht; vgl auch E 8. Juni 1978, 863/77, wo die Frage des Vorliegens einer Pflichtversicherung oder einer Formalversicherung als eine das zur Konkursmasse gehörige Vermögen betreffende angesehen wird).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998080405.X02Im RIS seit
07.05.2002Zuletzt aktualisiert am
14.11.2013