RS Vwgh 2001/12/20 97/08/0428

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Veröffentlicht am 20.12.2001
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Index

10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AHG 1949 §1;
AlVG 1977 §46;

Beachte

Besprechung in: ASok Nr. 7/2006, S 264 - 269;

Rechtssatz

§ 46 AlVG stellt eine umfassende Regelung der Rechtsfolgen fehlerhafter oder unterlassener fristgerechter Antragstellungen dar. Infolge dieser abschließenden Normierung ist der Arbeitslose in jenen Fällen, in denen er auf Grund einer von einem Organ des Arbeitsmarktservice schuldhaft erteilten unrichtigen Auskunft einen Schaden erleidet, der durch Anwendung des § 46 AlVG nicht abgewendet werden kann, auf die Geltendmachung allfälliger Amtshaftungsansprüche verwiesen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997080428.X05

Im RIS seit

07.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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