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10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-EntschädigungNorm
AHG 1949 §1;Beachte
Besprechung in: ASok Nr. 7/2006, S 264 - 269;Rechtssatz
§ 46 AlVG stellt eine umfassende Regelung der Rechtsfolgen fehlerhafter oder unterlassener fristgerechter Antragstellungen dar. Infolge dieser abschließenden Normierung ist der Arbeitslose in jenen Fällen, in denen er auf Grund einer von einem Organ des Arbeitsmarktservice schuldhaft erteilten unrichtigen Auskunft einen Schaden erleidet, der durch Anwendung des § 46 AlVG nicht abgewendet werden kann, auf die Geltendmachung allfälliger Amtshaftungsansprüche verwiesen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997080428.X05Im RIS seit
07.05.2002