Norm
KVG 1934 §2;Rechtssatz
Der Ergänzungstatbestand des § 3 KVG knüpft an das Vorliegen einer Leistung iSd § 2 KVG an und wurde zur Verhinderung von Steuerumgehungen geschaffen. Damit sollen Leistungen iSd § 2 KVG erfasst werden, die nicht von den Gesellschaftern selbst bewirkt, sondern von Personenvereinigungen oder Körperschaften erbracht werden, an denen die Gesellschafter als Mitglieder oder Gesellschafter beteiligt sind (Hinweis E 17. Februar 1994, 92/16/0089).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001160435.X01Im RIS seit
21.05.2002