RS Vwgh 2001/12/20 2000/16/0637

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Ein Rechtsanwalt verstößt auch dann gegen seine anwaltliche Sorgfaltspflicht, wenn er weder im Allgemeinen noch im Besonderen wirksame Kontrollsysteme vorgesehen hat, die im Falle des Versagens eines Mitarbeiters Fristversäumung auszuschließen geeignet sind (Hinweis E 22. Jänner 1987, 86/16/0194). Eine Überwachung auf Schritt und Tritt ist nicht erforderlich (Hinweis E 16. Mai 1984, 83/11/0143, VwSlg 11439 A/1984).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000160637.X04

Im RIS seit

21.05.2002

Zuletzt aktualisiert am

04.07.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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