RS Vwgh 2001/12/21 99/02/0073

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Veröffentlicht am 21.12.2001
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Rechtssatz

Die Verpflichtung, sich einer entsprechenden Untersuchung gemäß § 5 Abs. 2 StVO 1960 zu unterziehen, besteht unabhängig davon, ob dem Betreffenden der durchaus begründete Verdacht des Lenkens eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand zur Kenntnis gebracht wurde. Es ist auch unerheblich, ob der Betreffende tatsächlich ein Fahrzeug gelenkt hat (Hinweis E 23. 2. 1996, 95/02/0567).

Schlagworte

Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999020073.X02

Im RIS seit

02.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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