RS Vwgh 2001/12/21 99/02/0004

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Veröffentlicht am 21.12.2001
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung
95/02 Maßrecht Eichrecht

Norm

MEG 1950 §13 Abs2 Z8;
MEG 1950 §15 Z2;
MEG 1950 §38 Abs2;
StVO 1960 §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/02/0074 E 25. Juni 1999 RS 2

Stammrechtssatz

Daß der Alkomat im Tatzeitpunkt einen Eichstempel aufgewiesen hat sowie ein Überprüfungsprotokoll der Herstellerfirma vorlag (ein Eichschein oder eine eichamtliche Bestätigung darüber, daß der Alkomat im Tatzeitpunkt die erforderliche Eichung aufgewiesen hätte, ist in den Verwaltungsakten nicht enthalten), kann der gemäß § 13 Abs 2 Z 8 MEG erforderlichen Eichung nicht gleichgesetzt werden (Hinweis E 26.2.1992, 91/03/0300).

Schlagworte

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomat

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999020004.X01

Im RIS seit

02.04.2002

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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